Barrierefreiheit

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Damit es für alle gut klingt.

Barrierefreiheit bei Teufel

Guter Sound verbindet, und als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ ist für uns klar: Vielfalt, Teilhabe und ein diskriminierungsfreier Zugang gehören zu den Grundwerten unseres Unternehmens. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein wichtiger Baustein – und ein Thema, dem wir uns bei Teufel bewusst und mit Verantwortung nähern.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland die EU-Richtlinie 2019/882, die auch Webshops dazu verpflichtet, barrierefrei zu sein. Deshalb haben wir in den letzten Monaten unsere Bestrebungen intensiviert, unsere Website teufel.de besser zugänglich zu machen. Einige Teile unseres Webshops haben wir bereits technisch und visuell überarbeitet, damit mehr Menschen ihn nutzen können. Auch in Zukunft arbeiten wir daran, unsere Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf dem Standard AA barrierefrei zu gestalten.

Wir wissen aber auch: Nicht alle Anforderungen lassen sich kurzfristig oder vollständig umsetzen. Auf dieser Seite informieren wir daher transparent über den aktuellen Stand – und darüber, wo noch Optimierungsbedarf besteht.


Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz intensiver technischer und redaktioneller Überarbeitung bestehen in einzelnen Bereichen weiterhin Einschränkungen:

  • PDF-Dateien: Einige Dokumente, wie Produktanleitungen oder technische Datenblätter, entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie PDF-Dateien.
  • Bilder: Für einige Bilder fehlen noch beschreibende Texte.
  • Videos: Für eingebettete Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Kontraste: Einige Texte und Grafiken haben kein ausreichendes Kontrastverhältnis.
  • Drittanbieter-Module: Bei eingebundenen Diensten wie dem Amazon Pay Button oder dem Videoplayer kann es zu Barrieren kommen, z.B. durch leere Auswahllisten oder unvollständiges HTML-Markup.

Kontakt und Feedback

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Du hast Einschränkungen, Barrieren oder andere Hindernisse entdeck? Wir freuen uns über deine Unterstützung und nehmen Verbesserungsvorschläge gerne entgegen.

Schreib gerne an: barrierefrei@teufel.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist die
„Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF).

Kontakt

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de


Stand: 28. Juni 2025